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"Koordinationsausbildungen - Ambl. Hospiz 39 a SGB V - Voller Umfang inkl. Netzwerk-Kompetenz"

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KOORDINATIONS-Ausbildung in der ambulanten Hospizarbeit (auch nach § 39 a SGB V und incl. den Netzwerk-Kompetenzen aus allen Leistungssystemen der HPV)


24.04.2025 - 11.12.2025
Aus dem Beirat der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH heraus befassen wir uns schon seit Jahren mit den Fragen zur adäquaten Kompetenz für die Koordination der ambulanten Hospizarbeit heute. Seit 2017 erarbeiten wir dazu in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Daniela Grammatico (ltd. Koordinatorin der Ökumenischen Hospizbewegung Düsseldorf-Süd e.V. und Lehrtrainer/In der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.V.), Paul Herrlein (Geschäftsführer St. Jakobus Hospiz Saarbrücken gGmbH und gf. Vorstand im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.), Dr. Paul Timmermanns (Seelsorger und Geschäftsführer der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH) und Prof. em. Dr. Michael Wissert (Prof. em. für Sozialarbeit/ Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management e.V.), eine umfassende Koordinationsausbildung für die ambulante Hospizarbeit als auch für andere Leistungssysteme der Hospiz- und Palliativversorgung im Ganzen, mit denen nach § 39 a SGB V die ambulante Hospizarbeit in der „regionalen multiprofessionellen Versorgungsstruktur… im Sinne eines integrativen Ansatzes“ (vgl. Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit vom 22.11.2022) zusammenarbeiten (können) muss.

Der § 39 a SGB V und seine aktuelle Rahmenvereinbarung beschreiben das Tätigkeitsprofil für die KoordinatorInnen in der ambulanten Hospiz- und Palliativarbeit mit der auf den konkreten Einzelfall des sterbenden Menschen fokussierten “palliativ-pflegerischen und psychosozialen Beratung“ (CASE Management), der „Sterbebegleitung“, zu der eine entsprechend versierte „Ehrenamtsstruktur“ aufzubauen ist (SHARE Management), und der Zusammenarbeit mit den vor Ort bestehenden palliativen Netzwerken der „multiprofessionellen Versorgungsstruktur, z.B. der SAPV“ (CARE Management). Damit sind die 3 zentralen Kompetenzfelder, in denen eine heute adäquate Ausbildung zur Koordination in der ambulanten Hospiz- und Palliativarbeit bereitgestellt und erarbeitet werden muss, benannt und sie gelten in unterschiedlichen Zeitumfängen und –zusammenstellungen ebenso für die ambulante Erwachsenen- wie auch für die Kinderhospizarbeit. Für alle diese 3 erforderten Tätigkeitsprofile der Koordination ambulanter Hospizarbeit ist an der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH über Jahre eine umfassende Koordinationsausbildung entstanden, die genau in diesen 3 Teilprofilen dreigliederig ist.

Die Bun­des-Hos­piz-Aka­de­mie gGmbH gibt an Hospiz- und Palliativeinrichtungen und –träger diese Exepertise der Hospiz-Koordination weiter und bie­tet diese Ko­or­di­na­ti­ons­aus­bil­dung in der Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ar­beit für eine be­grenz­te Zahl an Teilnehmenden an. Am­bu­lan­te Hos­piz­einrichtungen und –träger können hier die in ih­nen tä­ti­gen Ko­or­di­na­to­rIn­nen ent­we­der aus­bil­den (auch nach den Erfordernissen des § 39 a SGB V) oder auch ge­zielt wei­ter­bil­den las­sen. Denn diese Koordinationsausbildung führt je nach Bedarf im Sinne des o.g. erforderten integrativ-vernetzten Ansatzes in alle Niveaus und in Systeme der Hospiz- und Palliativversorgung hinein – je nach den Erfordernissen Ihrer Organisation. Mit ihr kann nicht nur die Hospiz-Koordination nach § 39 a SGB V erarbeitet, sondern auch mit nur wenig Mehraufwand das zertifizierte Abschluss-Zertifikat der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH als Case ManagerIn für Hospiz- und Palliativversorgung erreicht werden. Auch besteht die Möglichkeit für die Hospiz-Koordination im Erwachsenenbereich, die Qualifikationen mit zu erarbeiten, die für das Tätigwerden im Kinderhospizbereich erforderlich sind. Damit kommen Sie in jegliche Form der Hospiz- und Palliativversorgung strukturell auf Augenhöhe mit den modular wählbaren Koordinations-Abschlüssen an der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH auch aktiv hinein.

Auswahl aus den Aus­bil­dungs­in­hal­te

Die Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit nach § 39 a SGB V vom 22.11.2022 nennt in den Anlagen 4c und 4d die für diese Koordinationsausbildung beachtlichen „Mindestlerninhalte und Mindestumfänge“. Die dort genannten Inhalte sind somit für die Ausbildung bindend (vgl. Rahmenvereinnarung). Derzeit gehen wir davon aus, dass es über diese betonten „Mindestbemessungen“ hinaus noch weitere zentrale Lernschritte in der aktuellen Lage der ambulanten Hospizarbeit heute zu vollziehen gibt, um auf der Höhe der Zeit eine gute und wachsend solide Koordinationstätigkeit im Hospizbereich, insbesondere in der Haltungsorientierung der Begleitkompetenzen und im Feld der Netzwerk-Koordination, erreichen und aufbauen zu können. Deswegen haben wir die durch die o.g. beiden Anlagen zur neuen Rahmenvereinbarung genannten Mindestumfänge von insgesamt 120 Stunden mit einem fakultativ wählbaren Zusatzpensum ausgestattet. So können alle Teilnehmenden diese Koordinationsausbildung individuell mit Ihrem persönlichen Zeitbudget abgleichen, ohne durch die Vorgaben der Rahmenvereinbarung eingeschränkt zu sein. Die Koordinationsausbildung an der Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH wird auf jeden Fall haltungsorientierte Lernwege beinhalten, denn Menschen im Sterben und in der Trauer zu begleiten, erfordert ein Verständnis des Wachsens und Werdens in der Haltung gegenüber dem anderen Menschen und dem eigenen Leben.

Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen für die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer der Ausbil­dung sind ein ab­ge­schlos­se­nes Stu­di­um im So­zi­al- und Ge­sund­heits­be­reich bzw. -ma­nage­ment oder eine Kranken- bzw. Altenpflegeausbildung oder/ und ei­ne mehr als 3-jäh­ri­ge Be­rufs­er­fah­rung auf Grund­la­ge ei­nes an­er­kann­ten Aus­bil­dungs­gan­ges in ei­ner Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ein­rich­tung bzw. in ei­ner an­de­ren Ein­rich­tung, in der es zu Be­rüh­run­gen mit Fra­gen der Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ar­beit kommt, erfordert. Für abweichende Ausbildungswege und alle weitere Information besteht die Möglichkeit der Anfrage über unsere Ausbildungshotline: 0151/ 55 79 81 57.

ReferentInnen;

Case-Anteile:
Daniela Gramnmatico (Ökumenische Hospizbewegung Düsseldorf-Süd e.V./ DGCC e.V.)
Care-Anteile:
Paul Herrlein (Geschäftsführer St. Jakobus Hospiz Saarbrücken gGmbH/ DHPV e.V.)
Share-Anteile:
Dr. Paul Timmermanns (Geschäftsführer Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH)

Die Aus­bil­dungs­ter­mi­ne (siehe PDF hier!)

Abschluss:
Hospiz-Ko­or­di­na­ti­on (in­cl. Füh­rung und Lei­tung) nach § 39 a SGB V