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"Koordinationsausbildungen - Zusatzqualifikation Päd. PC"
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„Zusatzqualifikationen pädiatrische Palliative Care“ (§ 39 a SGB V) - Ausbildungsgang 06
01.06.2027 - 30.06.2027
Fortlaufende Ausbildungsgänge 2027
Die Hospiz-Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die in welcher Situation auch immer von Sterben, Tod und Trauer betroffen sind, kann heute in allen Diensten ambulanter Hospizarbeit geschehen. Dazu bietet die aktuelle Rahmenvereinbarung nach 39 a SGB V sowohl für den Kinder und Jugend- als auch für den Erwachsenen-Hospizdienst eine gute Grundlage. Hospizdienste generell stehen vor der Aufgabe, in den von ihn zu entwickelnden Möglichkeiten Kinder und Jugendliche adäquat zu begleiten, seien sie selber sterbend oder seien sie von dem Sterben ihrer Angehörigen im Familienbezugssystem mit betroffen. Sie dürfen nicht übersehen werden, denn ihr Leben hängt von einer adäquaten Begleitung in diesen Momenten n.a. ab. Alle ambulanten Hospizdienste können hier über eine entsprechend ausgerichtete „Zusatzqualifikation pädiatrische Palliative Care“ nach § 39 a SGB V die für ein differenziertes Angebot in der Begleitung von Kinder und Jugendlichen passende Qualifizierung finden - bis dahin, das eigene Angebot zu einem ambulanten Kinder-Hospizdienst damit auszubauen.
Die Koordination der Leistung und Erbringung von ambulanter Kinder-Hospizarbeit ist in der Rahmenvereinbarung nach § 39 a SGB V zu „Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ vom 21.11.2022 so geregelt, dass es zu den benötigten Kompetenzerfordernissen neben der Koordinationsausbildung desweiteren entweder eine „Pädiatrische Palliative-Care-Ausbildung“ oder für alle, die in Palliative Care schon ausgebildet sind, eine „Zusatzqualifizierung pädiatrische Palliative Care“ nach § 4 Abs. 1 c bedarf.
Die Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH bietet allen Interessierten aus allen Bereichen der ambulanten Hospizarbeit diese „Zusatzqualifikation pädiatrische Palliative Care“ entsprechend fortlaufend in modularen Ausbildungsgängen so an, dass sie sowohl im Aufbau ambulanter Kinder-Hospizarbeit als auch in der Entwicklung einer differenzierten Angebotsstruktur für die Hospiz-Begleitung im gesamten Familienbezugssystem dienlich ist.
Ausbildungsgang 06 (Termine): 1. – 3. und 29./ 30. Juni 2027
Die Hospiz-Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die in welcher Situation auch immer von Sterben, Tod und Trauer betroffen sind, kann heute in allen Diensten ambulanter Hospizarbeit geschehen. Dazu bietet die aktuelle Rahmenvereinbarung nach 39 a SGB V sowohl für den Kinder und Jugend- als auch für den Erwachsenen-Hospizdienst eine gute Grundlage. Hospizdienste generell stehen vor der Aufgabe, in den von ihn zu entwickelnden Möglichkeiten Kinder und Jugendliche adäquat zu begleiten, seien sie selber sterbend oder seien sie von dem Sterben ihrer Angehörigen im Familienbezugssystem mit betroffen. Sie dürfen nicht übersehen werden, denn ihr Leben hängt von einer adäquaten Begleitung in diesen Momenten n.a. ab. Alle ambulanten Hospizdienste können hier über eine entsprechend ausgerichtete „Zusatzqualifikation pädiatrische Palliative Care“ nach § 39 a SGB V die für ein differenziertes Angebot in der Begleitung von Kinder und Jugendlichen passende Qualifizierung finden - bis dahin, das eigene Angebot zu einem ambulanten Kinder-Hospizdienst damit auszubauen.
Die Koordination der Leistung und Erbringung von ambulanter Kinder-Hospizarbeit ist in der Rahmenvereinbarung nach § 39 a SGB V zu „Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ vom 21.11.2022 so geregelt, dass es zu den benötigten Kompetenzerfordernissen neben der Koordinationsausbildung desweiteren entweder eine „Pädiatrische Palliative-Care-Ausbildung“ oder für alle, die in Palliative Care schon ausgebildet sind, eine „Zusatzqualifizierung pädiatrische Palliative Care“ nach § 4 Abs. 1 c bedarf.
Die Bundes-Hospiz-Akademie gGmbH bietet allen Interessierten aus allen Bereichen der ambulanten Hospizarbeit diese „Zusatzqualifikation pädiatrische Palliative Care“ entsprechend fortlaufend in modularen Ausbildungsgängen so an, dass sie sowohl im Aufbau ambulanter Kinder-Hospizarbeit als auch in der Entwicklung einer differenzierten Angebotsstruktur für die Hospiz-Begleitung im gesamten Familienbezugssystem dienlich ist.
Ausbildungsgang 06 (Termine): 1. – 3. und 29./ 30. Juni 2027



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